EU-Verbraucherrechts-Richtlinie: Kompromiss erarbeitet

Der ungarische Vorsitz des Rats der Europäischen Union hat ein Kompromiss-Papier zur neuen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie erarbeitet, das am vergangenen Donnerstag eine Abstimmung im Internal Market Committee (IMCO) erfolgreich hinter sich gebracht. Offenbar haben die massiven Proteste von Seiten der Branchenverbände Früchte getragen: die Verpflichtung zur Lieferung in alle EU-Länder findet sich in der nun vorliegenden Fassung nicht mehr. Ebenso Entwarnung kann es wohl in Sachen Rücksendekosten geben:  die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der derzeit nur in Deutschland gültigen 40-EUR-Klausel ist offenbar ebenfalls vom Tisch.

Unter anderem sind geplant:

  • eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, mit max. weiteren 14 Tagen Zeit für die Rücksendung der widerrufenen Produkte,
  • das Verbot, dem Verbraucher für die Nutzung von Zahlungsmitteln höhere zusätzliche Kosten als die dem Händler tatsächlich entstehenden aufzuerlegen,
  • die Verpflichtung, für Anfragen nach der Bestellung eine Telefonnummer zu Standard-Verbindungspreisen zur Verfügung zu stellen,
  • umfassende Informationspflichten vor allem vor Abschluss der Bestellung.

Die Richtlinie wird am 23. Juni dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt.

KF/msh | Quellen: Tecnologiapyme | imrg| Ungarischer Vorsitz des Rats der Europäischen Union

Dr. Katja Flinzner
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