Widerrufsrecht: Rechtsausschuss beschließt Änderungen zum Wertersatz
Vergangene Woche hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf passieren lassen, der Änderungen beim Wertersatz für den Falle eines Widerrufs im Fernabsatz zum Gegenstand hat. Dem Entwurf zufolge sollen die Möglichkeiten für Händler eingeschränkt werden, vom Verbraucher im Falle eines Widerrufs Wertersatz zu fordern. Die Forderung nach Wertersatz soll nur noch für solche Fälle rechtens sein, in denen der Verbraucher die Ware „in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und die Funktionsweise hinausgeht.“
Im Zuge einer Verabschiedung des Gesetzes würden auch die Vorschriften für die Widerrufsbelehrung geändert und ein entsprechend neuer Mustertext nötig.
KF/msh | Quelle: shopbetreiber-blog.de
Dr. Katja Flinzner
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