Widerrufsrecht im Online-Handel: BGH-Urteil zum Wertersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall zum Thema Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts im Online-Handel entschieden: wieder einmal zu Gunsten der Verbraucher. Im konkreten Fall ging es um das Ausprobieren eines online bestellten Wasserbetts. Obwohl der Händler die Widerrufsbelehrung mit einem Hinweis darauf ergänzt hatte, dass das Befüllen des Bettes mit Wasser eine deutliche Verschlechterung der Sache zur Folge hat, weil es danach nicht mehr als neuwertig zu verkaufen ist, hatte der Käufer das Bett befüllt und drei Tage lang ausprobiert, bevor es es zurückgab. Das Gericht entschied zu Gunsten des Kunden: er habe das bestellte Produkt lediglich ausprobiert, wozu er durch das geltende Widerrufsrecht befugt sei – Wertersatz sei demnach nicht zu leisten. Der Online-Händler muss also den kompletten Kaufpreis erstatten.

Welche Konsequenzen dieses Urteil für den Online-Handel haben wird, ist leicht abzusehen: können Online-Händler nicht mehr von der Erstattung eines Wertverlustes für zurückgesendete, ausprobierte Ware rechnen, diese aber auch nicht mehr als neuwertig verkaufen, wird ihnen nicht viel anderes übrig bleiben, als die dadurch zu erwartenden Verluste auf die Preise aufzuschlagen. Je nach Produkt wird das mal mehr, mal weniger häufig und in unterschiedlicher Höhe der Fall sein. Die Richterin des Bundesgerichtshofs formulierte diese Vorgehensweise im übrigen auch als Empfehlung an den Versandhandel…

Quelle: heise.de

Dr. Katja Flinzner