Widerrufsrecht: Online-Händler klagen über Missbrauch
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Ergebnisse einer gemeinsam mit Trusted Shops durchgeführten Umfrage unter Online-Händlern zum Thema Widerrufsrecht veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die überwiegende Mehrzahl aller Online-Händler häufig mit Missbrauch des Widerrufsrechts seitens der Verbraucher zu kämpfen hat. So werden Waren ganz offensichtlich weit über eine Prüfung hinaus benutzt und häufig mit deutlichen Gebrauchsspuren wieder zurückgesendet, so dass ein Wiederverkauf häufig unmöglich ist.
Am häufigsten wird das Widerrufsrecht beim Online-Kauf von Kleidung genutzt, dabei werden weit überdurchschnittlich solche Artikel in schlechtem Zustand zurückgesendet, die gewöhnlich einmalig zu bestimmten Anlässen getragen werden: so z.B. Karnevalskostüme oder hochwertige Damenkleider. Beim Verkauf von Taufkleidern zum Beispiel kommen einzelne Händler sogar auf eine Widerrufsrate von 70%. Die Konsequenz für die Online-Händler: entweder werden die besonders betroffenen Produkte aus dem Sortiment genommen oder die durch den Missbrauch entstehenden Kosten in die Preise einkalkuliert. In den wenigsten Fällen wird dem Verbraucher gegenüber vom Online-Händler ein Anspruch auf Wertersatz geltend gemacht – noch seltener wird dieser gerichtlich eingeklagt. Hieraus spricht offensichtlich die Erfahrung, dass Gerichte in den allermeisten Fällen zugunsten des Verbrauchers entscheiden.
Auf der Basis einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem September 2009 kämen für eine gesetzliche Neuregelung des Wertersatzes verschiedene Varianten in Frage. Die befragten Händler sprachen sich nahezu einhellig für die auch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit aus, einen Anspruch auf Wertersatz für solche Fälle zuzulassen,in denen „der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsfähigkeit bzw. der Ware hinausgeht“. Problematisch ist aus Händlersicht der Ausschluss von Wertersatzforderungen bei „bestimmungsgemäßer“ Nutzung der Ware: Hygieneartikel wie z.B. Toilettenbürsten lassens ich auch nach einmaliger „bestimmungsgemäßer“ Nutzung nicht mehr verkaufen…
Käme es zum gänzlichen Ausschluss eines Wertersatzanspruchs gegenüber dem Käufer, wäre mißbräuchlichen und spaßeshalber getätigten Bestellungen Tür und Tor geöffnet – eine endlose Kostenspirale für jeden Online-Händler.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag
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