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Die DSGVO und ihre Auswirkungen in Deutschland und Europa

Die DSGVO ist nicht das Problem

10. Juli 2018/von Dr. Katja Flinzner

Freiberufler, die ihre Websites abschalten, Blogger, die über lange Jahre aufgebaute Inhalte vom Netz nehmen, Unternehmer, die ein paar Jahre früher als geplant in Rente gehen – alles das wird derzeit der DSGVO zugeschrieben. Aber ist die Datenschutzgrundverordnung wirklich Schuld?

Bei ihrer Erwähnung verdreht man wahlweise genervt die Augen oder zieht fragend die Augenbrauen hoch (ja, es soll Leute geben, die noch nie davon gehört haben, man glaubt es kaum), sogar als „Die 5 Buchstaben aus der Hölle“ wurde sie schon betitelt und bei vielen meiner Kolleginnen und Kollegen hat sie zu so mancher schlaflosen Nacht und chronischer Überarbeitung gesorgt.

Die DSGVO ist, zumindest in Web-Kreisen, zweifelsohne das Hassthema 2018. Dabei ist das EU-Datenschutzpapier, auch wenn es daran einiges auszusetzen gibt, nicht das eigentliche Problem.

Deutschland – Land der Angsthasen?

In den Wochen vor dem DSGVO-Stichtag herrschte in der deutschen Blogger-, Freelancer- und Kleinunternehmerszene zu großen Teilen Panik. Befeuert von viel Unwissen, Halbwissen und so manchem Anwalt, der meinte, mit besonders kryptischen Aussagen und maximal unverbindlichen Einschätzungen noch ein bisschen mehr Unruhe säen zu müssen, hat sich eine Atmosphäre der Angst aufgebaut, der zwischenzeitlich so manches mit viel Herzblut aufgebaute Projekt zum Opfer gefallen ist.

Gleichzeitig wurden die, die ihre Sorgen laut äußerten, nicht selten ihrerseits als Panikmacher oder Angsthasen betitelt, bevorzugt mit einem Hinweis darauf, das sei doch mal wieder typisch deutsch, in keinem anderen der von der EU-Verordnung betroffenen Länder würde man einen solchen Aufruhr erleben.

Stimmt.

In anderen Ländern gab und gibt es diese Panik nicht. Aber da ist auch noch etwas, was es in all diesen Ländern ebenfalls nicht gibt: Das deutsche Abmahnrecht.

Warum andere EU-Länder die #DSGVO deutlich gechillter angegangen sind? Dort gibt es das deutsche #Abmahnrecht nicht. #Abmahnungen #Reform Share on X

Die Möglichkeit, (bevorzugt kleine) Unternehmen wegen eines falsch gesetzten Kommas in der Widerrufsbelehrung oder einer fehlenden Impressumsangabe ein paar hundert Euro aus der Tasche zu ziehen und sie dabei gleichzeitig potenziell existenzgefährdende Unterlassungserklärungen unterschreiben zu lassen, ist eine rein deutsche Erfindung. Und sie ist alles andere als ein Randphänomen. Wer in Deutschland einen Online-Shop betreibt, kann sich geradezu darauf verlassen, dass er früher oder später Post von einem Anwaltsbüro bekommen wird. Jeder zweite Shopbetreiber ist schon einmal Opfer einer solchen Abmahnung geworden. Und auch wenn bislang die ganz große Abmahnwelle ausgeblieben ist: Auch die DSGVO haben diverse Abmahnanwälte schon zum Anlass genommen, ihre einschüchternden Schreiben zu verschicken. Ob die dabei bemängelten Punkte tatsächlich auch vor Gericht Bestand haben, ist eine ganz andere Frage, aber – und das ist einer der größten Skandale am Abmahnrecht überhaupt – noch nicht einmal die entscheidende. Denn die häufig in Wellen massenhaft verschickten Schreiben zielen in erster Linie darauf, dass die Empfänger (deshalb auch gerne Kleinunternehmer) sich vom bedrohlich klingenden Anwaltsschreiben einschüchtern lassen und ohne Gegenwehr zahlen. Und mal ganz ehrlich: Welcher Freiberufler hat denn schon die Zeit, das Geld und vor allem die Nerven, sich auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ende einzulassen?

Die DSGVO und ihre Auswirkungen in Deutschland und Europa

Die DSGVO gilt in ganz Europa – warum löst sie vor allem in Deutschland solche Panik aus? | Foto: Mike Flinzner

Gigantische Geschäftsmaschinerie

Die Industrie hinter dem Abmahnrecht ist eine gigantische Geldverteilungsmaschinerie. Sie beschäftigt und finanziert nicht nur die Abmahnanwälte selbst, sondern auch die vielen Kanzleien, die Unterstützung im Fall einer Abmahnung oder Beratung zum Schutz vor Abmahnungen anbieten. Die zum Teil noch nicht einmal mit Abmahnungen selbst, sondern mit der Angst vor Abmahnern ihr Geld verdienen. Für sie ist es also noch nicht einmal nötig, dass tatsächlich abgemahnt wird – es reicht schon, dass man Abmahnungen befürchten muss.

Um mit #Abmahnungen Geld zu verdienen, braucht es noch nichtmal die Abmahnungen selbst. Die Angst reicht. #Abmahnrecht #Reform Share on X

Man stelle sich nur vor, was da plötzlich an Energie freigesetzt würde – sowohl bei den Anwälten als auch bei den vom Damoklesschwert befreiten Unternehmern -, würde man die Rechtsgrundlage abschaffen, die das erlaubt…

Wird das Abmahnrecht abgeschafft?

Genau das wollten CDU und CSU anlässlich der DSGVO tun, konnte man Anfang Juni in so mancher Schlagzeile lesen. Wirklich? Man will es am liebsten glauben, denn schön wär’s ja schon. Aber natürlich ist das noch nicht einmal die halbe Wahrheit.

Was die Union medienwirksam vorgeschlagen hat, war, Abmahnungen anlässlich der DSGVO (und auch nur die) für ein Jahr auszusetzen. In Wirklichkeit würde das nicht viel anderes bedeuten, als dass die Übergangsfrist (die ja schon seit dem 24.05.2016 lief) um ein Jahr verlängert würde. Im Mai 2019 würde derselbe Spaß dann aber wieder von vorne losgehen. Eine Lösung, womöglich gar eine nachhaltige, ist das also nicht.

Aussetzen ist keine Lösung. Schon gar keine nachhaltige. #DSGVO #Abmahnungen #Abmahnrecht #Reform Share on X

Wie könnte eine Lösung aussehen?

Abmahnungen gänzlich abzuschaffen, wäre nicht nur über das Ziel hinausgeschossen, sondern auch kontraproduktiv. Denn natürlich möchten wir alle nach wie vor die Möglichkeit haben, gegen Wettbewerber vorzugehen, die etwa unseren markenrechtlich geschützten Namen verwenden, obwohl wir sie freundlich gebeten haben, das zu unterlassen. Entscheidend ist hier aber der kleine Nebensatz: Die freundliche Aufforderung.

Das Problem am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist schlicht und ergreifend die Möglichkeit, ohne vorherigen Kontakt und ohne Vorwarnung selbst Kleinigkeiten und Formfehler mit hohen Kosten und Unterlassungsdrohungen abmahnen zu können. Dabei wäre es so einfach: Wären Abmahnungen erst NACH einem ersten Kontakt und einem Hinweis auf den Fehler/Verstoß möglich, würden sie von hier auf jetzt nur noch zur Ahndung tatsächlicher Wettbewerbsverstöße genutzt. Und nicht mehr als Einnahmequelle für windige Abmahnvereine oder -anwälte.

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Was können wir tun?

Dranbleiben. Vor kurzem hat eine Bonner Kleinunternehmerin, die wegen unvollständiger Produktbeschreibungen abgemahnt worden war, eine Petition ins Leben gerufen, die eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesenes fordert. Obwohl diese Petition nicht das erforderliche „Quorum“ (mindestens 50.000 Unterzeichner) erreicht hat, hat der Petitionsausschuss die Initiatorin der Petition am 11. Juni zu einer öffentlichen Beratung eingeladen. Außerdem hat der Bundestag die Regierung beauftragt, bis September 2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das Bewusstsein für die Problematik ist also so akut wie noch nie zu vor. Der richtige Zeitpunkt, um den Druck durch eine lautstark geführte öffentliche Diskussion zu erhöhen und das Thema immer mehr und stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. Ein direkter Weg kann außerdem sein, die eigenen Bundestagsabgeordneten direkt anzuschreiben und ihnen die Dringlichkeit des Themas vor Augen zu führen. Welche Abgeordnete das für den eigenen Wahlkreis sind, findet ihr auf der Website des Deutschen Bundestages heraus.

Stillsitzen und Angst haben hilft nicht gegen das #Abmahnrecht. #Abmahnungen #Reform Share on X

Solange wir stillsitzen und einfach weiter Angst vor Abmahnungen haben, wird uns das nicht weiterbringen. Wenn wir uns aber gemeinsam dafür einsetzen, dass dieser unsäglichen Praxis die Rechtsgrundlage genommen wird, können wir zukünftigen Gesetzesänderungen hoffentlich deutlich entspannter entgegensehen. Denn die nächste DSGVO kommt bestimmt. Zum Beispiel unter dem Namen ePrivacy-Verordnung…

Die nächste #DSGVO kommt bestimmt. Zum Beispiel unter dem Namen #ePrivacy-Verordnung. #Abmahnungen #Abmahnrecht #Reform Share on X

Wenn die Angst, wegen eines Formfehlers Opfer einer missbräuchlichen Nutzung des Abmahnrechts zu werden, endlich Geschichte ist, dann können wir vielleicht auch die positiven Seiten der DSGVO endlich richtig würdigen. Zum Beispiel die Tatsache, dass sie dem Thema Datenschutz zu bislang ungeahnter Aufmerksamkeit verholfen hat. Schade wäre nur, wenn es bei der Negativ-Aufmerksamkeit bliebe…

KF/ciq

Weitere Links zum Thema:

Wie Anwälte mit Abmahnungen abzocken (Südddeutsche Zeitung, 13. Juni 2018)
Wenn der Abmahn-Terror die Existenz bedroht (Deutsche Handwerks-Zeitung, 20.04.2018)

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Textnerd, Teilzeit-Techie und Teejunkie. Sitzt an der Schnittstelle von Content und SEO und bringt komplexe digitale Themen in Fachartikeln, Workshops und Online-Kursen auf den Punkt. Bloggt seit über 20 Jahren und schreibt heute hauptsächlich über SEO, Content Marketing, Web und andere digitale Themen.
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1 Kommentar
  1. Anne Webert
    Anne Webert sagte:
    12. Juli 2018 um 12:11

    Liebe Katja,

    du legst den Finger direkt in die Wunde: ja, wir müssen laut werden – ja, wir müssen zusammen halten und gemeinsam vorgehen – ja, wir brauchen eine gesetzliche Änderung und dürfen da nicht locker lassen.

    Liebe Grüße
    Anne

    Antworten

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