EU-Pläne: Verdoppelung des Online-Handels bis 2015

Die EU hat einen Aktionsplan vorgelegt, der die Verdoppelung des Online-Handels bis zum Jahr 2015 zum Ziel hat. Im Rahmen der am 11. Januar 2012 vorgelegten „Digitalen Agenda“ und der „Binnenmarktakte“ wurde eine Mitteilung mit 16 konkreten Maßnahmen angenommen, die zum Ziel hat, den Anteil des eCommerce am gesamten Einzelhandel (beträgt derzeit 3,4%) sowie den Beitrag der Internetwirtschaft zum europäischen Bruttoinlandsprodukt (aktuell unter 3%) bis zum Jahr 2015 zu verdoppeln.

Chancen und Potenziale nutzen
Online-Handel und eCommerce verfügen nach Einschätzung der EU über ein großes Entwicklungspotenzial. Darüber hinaus werden von einem Wachstum des eCommerce Vorteile für den Arbeitsmarkt ebenso wie ein wachsender Verbrauchernutzen erwartet: zum einen soll der eCommerce für jeden Arbeitsplatz, der in anderen Wirtschaftsbereichen abgebaut wird, 2,6 neue Stellen schaffen. Zum anderen ermöglicht der Online-Handel eine größere Auswahl an Produkten und Händlern auch für Verbraucher in ländlichen und abgelegenen Gebieten.

Barrieren abbauen
Um das Wachstum des eCommerce zu beschleunigen, sollen vor allem im grenzüberschreitenden Online-Handel innerhalb der EU Barrieren abgebaut und Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Probleme mit Zahlungen und Lieferungen sowie mit Verbraucherschutz und Verbraucherinformation sollen beseitigt, die Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten erleichtert und insgesamt eine größere Sicherheit im Internethandel geschaffen werden. Dazu gehören auch Investitionen in drahtlose Anschlüsse sowie die Entwicklung von Cloud-Computing-Diensten.

Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sind nach wie vor eines der Haupthemmnisse für den grenzüberschreitenden eCommerce. Deshalb werden hier zahlreiche Vereinheitlichungen und Vereinfachungen diskutiert. Neben den verbraucherrechtlichen Bestimmungen, von denen einige in der seit dem letzten Jahr vorliegenden neuen Verbraucherrechtsrichtlinie vereinheitlicht wurden, werden weiterhin ein gemeinsames europäisches Kaufrecht sowie Vereinfachungen in Bezug auf die Behandlung von Mehrwertsteuer, Urheberrechte und Datenschutz diskutiert.

Der komplette Text der Mitteilung findet sich hier.

Beruhigend zu sehen, dass die EU sich der Probleme, vor denen nicht nur Verbraucher, sondern auch Online-Händler im grenzüberschreitenden Handel stehen, bewusst geworden ist. Wir dürfen gespannt sein, wie  – und wann 🙂 –  die Lösungsansätze in die Tat umgesetzt werden…

KF / msh | Quelle: EU-Kommission

 

Dr. Katja Flinzner
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