Kinderleicht ist anders: Die DSGVO und Angebote für Kinder
Knapp zwei Monate vor dem Stichtag schlägt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hohe Wellen. Auch hier im Blog, wo es zuletzt darum ging, was die DSGVO für Freelancer und Einzelunternehmer bedeutet. Dabei geht es ganz „normalen“ Freelancern oder auch kleinen Gewerbetreibenden ja noch vergleichsweise gut und die Anforderungen lassen sich, auch wenn sie sicher den einen oder anderen Fallstrick mit sich bringen, durchaus mit halbwegs vertretbarem Aufwand umsetzen.
Komplizierter wird die DSGVO, wenn man sich mit seinen Angeboten nicht nur an Unternehmenskunden oder erwachsene Privatleute richtet, sondern (auch) an Kinder und Jugendliche.