Mehr Schutz vor Abmahnungen für Online-Händler

Dass Abmahnungen schon lange nicht mehr primär für ihren ursprünglichen Zweck der außergerichtlichen Einforderung von berechtigten Interessen genutzt werden, dürfte jedem Online-Händler schmerzhaft bewusst sein. Im Schnitt erhielt jeder Online-Händler einer Umfrage von Trusted Shops zufolge im Jahr 2011 1,4 Abmahnungen – und im Vergleich zum Vorjahr sind das schon wenige. In den meisten Fällen standen dabei fehlerhafte Widerrufsbelehrungen im Fokus, auch fehlerhafte AGB oder Preisangaben wurden abgemahnt.

Den Umstand, dass zahlreiche Abmahnungen missbräuchlich eingesetzt und häufig auch Bagatellverstöße mit hohen Summen abgemahnt wurden, will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einer aktuellen Pressemitteilung zufolge beheben. Der finanzielle Anreiz für Abmahnungen soll reduziert, die freie Gerichtswahl für den Abmahnenden beendet werden.

Online-Händler, vor allem kleinere, werden das mit Erleichterung hören – bleibt jedoch abzuwarten, was in der Praxis daraus wird. Ob die Änderungen den Abmahnhaien tatsächlich die Geschäftsgrundlage entziehen können? Für den seriösen Online-Handel wäre das die Nachricht des Jahres…

KF / msh | Quellen: BMJ | Trusted Shops

Dr. Katja Flinzner
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