Wie heißt Ihr Provider? Impressumspflichten in Frankreich
Dass in den 27 EU-Mitgliedsstaaten teilweise sehr unterschiedliche Rechtsvorschriften herrschen, die auch international verkaufende Online-Händler berücksichtigen müssen, ist lange bekannt. In den meisten Fällen konzentrieren sich die Anpassungen und Lokalisierungen jedoch auf verbraucherrechtliche Themen wie das Widerrufsrecht mit seinen – bislang noch – unterschiedlichen Rechten und Pflichten für Käufer und Verkäufer.
Informationspflichten berücksichtigen
Dass aber auch z.B. im Impressum je nach Land sehr unterschiedliche Angaben gemacht werden müssen, ist weitaus weniger bekannt. Eine informative Zusammenstellung der Impressums-Pflichtangaben für einen Verkauf nach Frankreich findet sich aktuell im Shopbetreiber-Blog: dort stellt die französische Juristin Glynnis Makoundou dar, warum es teuer werden kann, bei auf Frankreich abzielenden Verkaufsaktivitäten die französischen Impressumspflichten nicht zu kennen. Oder wussten Sie, dass Sie Name und Adresse Ihres Providers angeben müssen, um in Frankreich rechtmäßig als Online-Händler agieren zu dürfen?
KF / msh | Quelle: shopbetreiber-blog.de
Übrigens: Das war der 200. mehrsprachig handeln-Newstickereintrag zum Thema internationaler eCommerce! Wollen Sie regelmäßig über Entwicklungen im grenzüberschreitenden Online-Handel auf dem Laufenden bleiben und Wissenswertes über Ihre potenziellen Zielmärkte erfahren? Dann abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter!
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