Einheitliche Widerrufsfrist: Neue Verbraucherrechtsrichtlinie akzeptiert

In der gestrigen Abstimmung im EU-Parlament ist der aktuelle Entwurf der Verbraucherrechtsrichtlinie, die Regelungen für den Online-Handel in Europa vereinheitlichen will, wie erwartet angenommen worden. Kernpunkte der neuen Regelung sind:

  • EU-weit einheitliches 14tägiges Widerrufsrecht
  • umfassende Informationspflichten für Online-Händler, insbesondere vor Abschluss der Bestellung
  • Abschaffung der bislang nur in Deutschland geltenden 40-EUR-Klausel für die Rücksendekosten

Wenn die neuen Regelungen auch keine vollständige Harmonisierung des EU-weiten eCommerce zum Ergebnis haben, werden sie doch einige Unsicherheiten und Uneinheitlichkeiten im grenzüberschreitenden Online-Handel aushebeln. Beste Nachricht für Online-Händler und eCommerce-Dienstleister: die für den Online-Handel problematischsten Aspekte eines früheren Richtlinienentwurfs (EU-weite Ausweitung der 40-EUR-Klausel, Verpflichtung zum Versand in alle EU-Länder) wurden gestrichen. Auch wenn sie keinen revolutionären Charakterhat, dürften mit dem jetzigen Status der Richtlinie sowohl Händler als auch Verbraucher durchaus leben können.

Im nächsten Schritt muss die Richtlinie noch formal vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Richtlinie dann offiziell in Kraft und muss innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werde.

KF/msh | Quelle: EU-Parlament | Aktueller Entwurf der Verbraucherrechtsrichtlinie

Dr. Katja Flinzner
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