Online-Handel in der EU: Einheitliche Widerrufsfrist kommt

Eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen im EU-weiten Online-Handel kommt – irgendwann. Das ist wohl so ziemlich das einzige, dessen man sich nach der Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments sicher sein kann. Der Ausschuss hatte am 01. Februar über die neue EU-weite Verbraucherrechts-Richtlinie abzustimmen und entschied nach kontroversen Diskussionen zugunsten des Richtlinienentwurfs, allerdings mit zahlreichen Anmerkungen und Potenzial für weitere Auseinandersetzungen.

Eine Woche vorher hatten die EU-Mitgliedsstaaten dem Entwurf bereits zugestimmt.

Kernpunkte der Vereinheitlichungen, die den grenzüberschreitenden eCommerce sowohl für Online-Käufer als auch für Händler vereinfachen sollen, sind:

  • Widerrufsfrist von 14 Tagen
  • Vorvertragliche Informationspflichten
  • Versandrisiko beim Händler
  • Standard-Vorlagen für Widerrufsformulare (für Kunden) und Widerrufsbelehrungen (für Händler)
  • Rücksendeverfahren nach Widerruf
  • Sanktionen bei fehlender oder mangelhafter Information über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen

Daneben sollen die Verbraucherrechte auch bei Online-Auktionen, im  Hinblick auf versteckte Kosten oder bei der aktiven Zustimmung zu Zusatzkosten gestärkt werden.

Zwischen den politischen Parteien herrscht noch Uneinigkeit über den Umfang der Harmonisierung. Neben den genannten zentralen Aspekten für den Online-Handel umfasst die Verbraucherrechts-Richtlinie auch Regelungen zu Haustürgeschäften und Handwerkerleistungen. Eine Abstimmung im Europaparlament ist für März vorgesehen – nach einer endgültigen Verabschiedung haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in geltendes Recht umzusetzen.

KF/msh | Quellen: MEMO/11/39 der EU | Memo/11/61 der EU| Europäisches Parlament | Euractiv.com

Dr. Katja Flinzner
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